Werk

Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Streitwertkatalog wird von Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe erarbeitet. Erste Fassung von 1991, und Novellierungen von 1996, 2004 und 2013. Er ist keine Rechtsnorm, also nicht bindend aber eine Empfehlung.

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