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Verordnung über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Seeschifffahrtsunternehmen (Konsortien)

Verordnung (EG) Nr. 906/2009 der Kommission vom 28.09.2009; die Kommission hat mit Erlass der VO 906/2009 von der in Artikel 1 VO 246/2009 enthaltenen Ermächtigung Gebrauch gemacht

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