Basler Verbindungsbahn

Die Bahnstrecke wurde durch Artikel 4 des internationalen Vertrages vom 15. Oktober 1869, betreffend den Bau und Betrieb einer Gotthardeisenbahn, festgesetzt. Die Verbindungsbahn wurde am 14. März 1870 vom schweizerischen Bund konzessioniert. Am 3. November 1873 wurde die Bahn mit dem Herzstück, der einspurigen Rheinbrücke, deren Pfeiler aber schon mit Blick auf eine mögliche Verbreiterung auf Doppelspur gebaut worden waren, eröffnet. Infolge einer Vereinbarung zwischen der damaligen Schweizerischen Centralbahn und den Badischen Staatseisenbahnen bildete die Verbindungsbahn ein gemeinschaftliches Unternehmen beider. Das Baukapital wurde ausschliesslich von der Centralbahn aufgebracht, und als deren Rechtsnachfolgerin sind jetzt die Schweizerischen Bundesbahnen Eigentümerinnen der Bahn.

Basler Verbindungsbahn (1873->); die Basler Verbindungsbahn verbindet den Bahnhof SBB auf dem linken Rheinufer mit dem der Deutschen Bahn gehörenden Badischen Bahnhof

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