Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht

Die am 28.10.1997 gegründete Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. widmet sich im Geiste des Gedankens der Völkerverständigung der Förderung des wissenschaftlichen Austausches zwischen japanischen und deutschen Experten des Arbeitsrechts, der Initiierung und Durchführung von Studien zum japanischen Arbeitsrecht sowie dem Vergleich der beiden Arbeitsrechtsordnungen, insbesondere durch Veranstaltung von Fachvorträgen und Fachtagungen, Vergabe von Stipendien sowie Ermöglichung von Übersetzungen und Veröffentlichungen in japanischer bzw. deutscher Sprache

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