Werk

Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz

Gesetz vom 27.06.2013, das am 04.07.2013 in Kraft trat. Das FKAG bündelt Regelungen zur zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats, die bislang im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthalten waren. Ein Finanzkonglomerat ist eine Gruppe, deren Unternehmen sowohl in der Banken- oder Wertpapierdienstleistungsbranche als auch in der Versicherungsbranche tätig sind.

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