Preußen. Appellationsgericht (Glogau)
mit der Gerichtsreform von 1849 aus dem Oberlandesgericht entstanden, nach dem Erlass der Reichsjustizgesetze von 1877 erfolgte mit deren Inkrafttreten am 01.10.1879 die Aufhebung des Gerichts, der Sprengel wurde dem Oberlandesgericht Breslau zugewiesen