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Erneuerbare-Energien-Gesetz (2014)

Gesetz vom 21.07.2014; Artikel 1 des Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts; grundlegende Novellierung einschließlich Änderung der amtlichen Abkürzung durch das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13.10.2016; mit Wirkung vom 01.01.2021 Änderung der amtlichen Abkürzung in „EEG 2021“ durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21.12.2020

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