Königliche Handbibliothek
Gegründet von König Friedrich I. von Württemberg zur Unterbringung der wertvollsten Bestände aus den säkularisierten Klosterbibliotheken. Den Kern bildete der Bestand der "vaterländischen Autoren", einer noch von Herzog Carl Eugen zusammengestellten Literaturauswahl. Die Handschriften und Inkunabeln gingen bereits 1884 in Obhut der Königlichen Öffentlichen Bibliothek, der Buchbestand ging nach 1918 in Staatsbesitz über, (heute in der Württembergischen Landesbibliothek), 1886 Umbenennung in Königliche Hofbibliothek