Gemeinsames Landgericht zu Rudolstadt
Das Landgericht Rudolstadt war 1879 bis 1952 ein deutsches Landgericht mit Sitz in Rudolstadt in Thüringen. Es war für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, den Meinigischen Kreis Saalfeld und den Preußischen Kreis Ziegenrück zuständig