Deutsches Reich. Reichsbahngericht
Besonderes Gericht, gebildet beim Reichsgericht zur Entscheidung von "Streitfälle(n) zwischen der Reichsregierung und der Gesellschaft über die Auslegung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der Gesellschaftssatzung, über Maßnahmen auf Grund des Gesetzes oder der Satzung oder über sonstige ähnliche Fragen" (s. § 44 ReichsbahnG vom 30. August 1924, RGBl. II, S. 272 ff.).