Werk
DGUV Vorschrift 1
Unfallverhütungsvorschrift zur Konkretisierung oder Ergänzung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften erlassen; sie sind mit Genehmigung durch das Bundesarbeitsministerium verbindlich; Bestimmung des geistigen Schöpfer gem. 19.2.1.1.1 b)