Werk

Rechtsabecedar der 2200 Artikel

Rechtskompendium, entstanden kurz vor Mitte 15. Jh., enthält Exzerpte aus mehreren Rechsbücher, u.a. Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, Meißener Rechtsbuch, in insgesamt drei Textfassungen verbreitet, rezipiert v. a. im Kreis oberdeutscher Städte (speziell Reichsstädte)

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