Werk
Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Gesetz vom 20.11.2002, Artikel 1 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz; aufgehoben mit Artikel 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs vom 16.12.2004