Papiermühle Grimma
17.12.1845 Genehmigung für Christian Carl Friedrich Tröltzsch, in der 1845 von ihm erworbenen Walkmühle eine Papiermühle einzurichten, Einspruch des Cospudener Papiermachers Ferdinand Händel aufgrund seines Privilegs von 1575, 05.03.1785 und 26.02.1825 erneurt und bestätigt, im Bannkreis von 5 Meilen eine Neugründung untersagen zu können - folgender fünfjähriger Rechtsstreit und Vergleichsverhandlungen. - Tröltzsch verpachtet in den 1850er-Jahren an Julius A. Müller und einen Wieck. - 06.08.1858 Kauf für 13.000 Reichstaler durch die Gebr. Flinsch, Leipzig; 27.10.1864 Verkauf durch die Gebr. Flinsch an Johann David Krätzner, Besitzer der Großmühle (Mahlmühle) in Grimma, April 1867 Abriß der Papiermühlengebäude durch dessen Sohn