Fischereirevier Freistadt

Aufgrund der 42. Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 28.07.1986 enstanden. Die Fischereireviere sind nicht nach politischen Bezirksgrenzen abgegrenzt, sondern nach Gewässersystemen. Die Geschäfte des Fischereireviers besorgen die Fischereirevier-Vollversammlung, der Fischereirevier-Ausschuss und der Fischereirevier-Obmann. Der Obmann vertritt das Fischereirevier nach außen (§ 34 Abs. 4 und §§ 40 ff Oö.Fischereigesetz).

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