Preußen. Appellationsgericht (Frankfurt am Main)
Nach dem Erlass der Reichsjustizgesetze von 1877 erfolgte mit deren Inkrafttreten am 01.10.1879 die Umwandlung der bestehenden (Ober)Appellationsgerichte in Oberlandesgerichte.
1866 verlor Frankfurt am Main seinen Status als Freie Reichsstadt und wurde preußische Provinzstadt; die Gerichtsbarkeit ging in die Zuständigkeit Preußens über.