Friesoyther Wasseracht
Der Wasser- und Bodenverband "Friesoyther Wasseracht" wurde durch das Geestwassergenossenschaftsgesetz vom 09.08.1922 gebildet und ist nach § 100 ff des Nds. Wassergesetzes ein Unterhaltungsverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts). Die Aufsichtsbehörde des Verbandes ist der Landkreis Cloppenburg.