Papiermühle Domkau
1658 auf dem Besitztum des Freiherren Joh. von Hoverbeck errichtet, erst 1663 Genehmigung durch den Großen Kurfürsten erteilt; vor 1843 1. Papiermaschine; 1862 Betrieb eingestellt
1658 auf dem Besitztum des Freiherren Joh. von Hoverbeck errichtet, erst 1663 Genehmigung durch den Großen Kurfürsten erteilt; vor 1843 1. Papiermaschine; 1862 Betrieb eingestellt