Sozialversicherung - Anstalt des Öffentlichen Rechts
War eine Versicherung zur Versorgung bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschaft, im Ruhestand, bei Unfall und Invalidität für die meisten Menschen in der DDR, ab 1951 in Trägerschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, ab 1966 hieß sie Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten