Papiermühle Luzern
1635 Erlaubnis des Rats für Nikolaus Probstatt zum Bau einer Papiermühle im "obern Grund", 1636 offenbar betriebsbereit; Streit zwischen Probstatt (Lumpenhandelprivileg) und dem zugezogenen Buchhändler und Drucker David Hautt von Straßburg (Lumpensammelprivileg), daraufhin Verbot des Rats für Probstatt, vor Befriedigung des einheimischen Marktes Papier zu exportieren; 1637 Betriebsverlegung nach Horw, Aufgabe der Luzerner Papiermühle