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Niedersächsisches Gesundheitsfachberufegesetz (2009)

Gesetz vom 20.2.2009, Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung von Vorschriften über Berufsbezeichnungen, Weiterbildung und Fortbildung in Gesundheitsfachberufen; außer Kraft mit Artikel 5 des Gesetzes zur Neuordnung von Vorschriften über Berufsbezeichnungen, Berufsausübung und Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen und zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes vom 15.09.2016

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