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Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Gesetz vom 4.6.2004 zum Staatsvertrag vom 18.12.2003/13.2.2004, Artikel 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland, zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen; außer Kraft mit Ablauf des 30.6.2012 mit Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Glücksspiel