Werk
Gesetz zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
Gesetz vom 4.6.2004 zum Staatsvertrag vom 18.12.2003/13.2.2004, Artikel 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland, zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen