Sächsisches Hauptstaatsarchiv. Bücherei

Nach 1918 nicht mehr "Königlich Sächsisches Hauptstaatsarchiv".

1834 gegründet, um die Altregistraturen von Behörden aufzunehmen, die im Zuge der Staatsreform von 1831 aufgelöst wurden; bis 1933 war das Hauptstaatsarchiv das einzige staatliche Archiv in Sachsen. 1949/52 wurde es als »Landeshauptarchiv Dresden«, ab 1965 als »Staatsarchiv Dresden« der Staatlichen Archivverwaltung der DDR unterstellt. 1993 erfolgte die Rückbenennung in »Sächsisches Hauptstaatsarchiv«. Seit 2005 ist das Hauptstaatsarchiv Dresden Teil des Sächsischen Staatsarchivs und wird heute als Abteilung 2 geführt.

Bezüge im Wissensnetz

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