Deutschland. Kommission für Anlagensicherheit
Bezüge im Wissensnetz
Als Nachfolgende Körperschaft beteiligt (2)
GND-KörperschaftenIsb (2)
DNB-Titeldaten- Bekanntmachung einer sicherheitstechnischen Regel der Kommission für Anlagensicherheit (TRAS 110 - sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen)
- Bekanntmachung einer sicherheitstechnischen Regel der Kommission für Anlagensicherheit (TRAS 310 "Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser")