Deutschland. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Seit dem 01.01.2016 ist die BfDI eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Sie steht damit in der Verwaltungshierarchie auf Augenhöhe mit anderen obersten Bundesbehörden. Am ehesten ähnelt ihre Stellung der des Bundesrechnungshofs, da beide eine von der Regierung unabhängige Kontrollinstanz sind. Konsequenterweise hat der Gesetzgeber die Rechtsaufsicht der Bundesregierung ebenso gestrichen wie die Dienstaufsicht des BMI.

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