Deutschland. Gemeinsamer Bundesausschuss
Oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und beschließt Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Bezüge im Wissensnetz
Literatur und Nachweise (393)
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Isb (45)
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Als Affiliation beteiligt (9)
GND-PersonenErschlossen unter (7)
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- Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie
- Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Lesehilfe zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
- Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Verfahrensordnung - Neustrukturierung
- Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
- Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Anpassung der Datensatzbeschreibung
- Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des Anhangs 1 zu Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
- Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser