Basel-Landschaft. Kantonsgericht
Das Kantonsgericht ist aus dem Obergericht und dem Verwaltungsgericht entstanden Es hat seine Arbeit mit dem Inkrafttreten des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) 2002 aufgenommen. Das Kantonsgericht ist die zweite Instanz des Kantons für sämtliche Rechtsgebiete. Weiter nimmt es die Justizverwaltung für sämtliche Gerichte und Strafverfolgungsbehörden des Kantons wahr.