Oberappellationsgericht der Freien Hansestädte
Gemeinschaftliches Oberappellationsgericht der Städte Bremen, Hamburg und Lübeck.
Nach dem Erlass der Reichsjustizgesetze von 1877 erfolgte mit deren Inkrafttreten am 01.10.1879 die Aufhebung des Gerichts; Fortsetzung im "Hanseatischen Oberlandesgericht" in Hamburg.