Bundesrealgymnasium in Zwettl
Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 6. Juni 1956 Zahl 52.285-12/56 wurde das Realgymnasium rückwirkend mit 1. Jänner 1956 in die Bundesverwaltung übernommen.
Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 6. Juni 1956 Zahl 52.285-12/56 wurde das Realgymnasium rückwirkend mit 1. Jänner 1956 in die Bundesverwaltung übernommen.