Ausgeführte Werke 36

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[1728] Perillustri Atqve Excellentissimo Domino, Domino Henrico a Bünau, Potentissimi Poloniarum Regis In Supremo Senatu Ecclesiastico Electoratus Saxoniae Praesidi ... Historiam Saxoniæ Sigillis Illustrandi Institutum / Submittit Adamus Frider. Glafey ... Computermedien 1750 Catalogvs Bibliothecae Bvnavianae / (I. M. Franckivs) Computermedien 1751 Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr Herr Friederich der Dritte Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... in höchster Obervormundschafft Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Ernst August Constantins Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Durch den Hochgebohrnen Grafen und Herrn Herrn Heinrich des heil. Röm. Reichs Grafen von Bünau ... den 4ten August 1751. die Erb und Landes Huldigung zu Jena feyerlich annahmen übergab nachfolgendes zum Denkmal seiner unterthänigsten Pflicht das gesammte geistl. Stadt Ministerium in Jena Computermedien [1751] Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr Herr Friedrich Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... als Hoher Fürstl. Obervormund und Landes-Administrator des ... Herrn ... Ernst August Constantins Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... durch Höchstderoselben Obervormundschaftlichen Herrn Statthalters des Fürstenthums Eisenach und der Jenaischen Landes-Portion des ... Herrn ... Heinrichs des heil. Röm. Reichs Grafen von Bünau ... die Erb- und Landes-Huldigung in der Jenaischen Landes-Portion am 4. August 1751. zu Jena einzunehmen gnädigst geruheten wollten hierbey ihre unterthänigste Devotion bezeugen die Justitz- und und Renth-Beamte derer Fürstl. Sächßl. Obervomundschaftlichen Aemter zu Jena und Burgau Computermedien 1751 Am hohen Huldigungs-Fest als dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Friedrich Herzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg ... als hohen Obervormund und Landes-Administratoren Des auch Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Ernst August Constantin Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg ... den Eyd der Treue in die Hände des Hochgebohrnen Grafen und Herrn Herrn Heinrich Grafen von Bünau ... am 4. August 1751 treu devotest ablegten überreichten zu Bezeugung ihrer unterthänigsten Veneration und Ehrfurcht nachstehende Glückwunsch-Zeilen das sämtl. Raths und Gerichts-Collegium in Jena Computermedien [1751] Bey der Hohen Ankunft Des Hochwürdigen und Hochgebohrnen Grafen und Herrn Herrn Heinrich des Heiligen Römischen Reichs Grafen von Bünau ... Durch welche Hochdieselben als zur Huldigung der Jenaischen Landesportion Hochfürstl. Hochbetrauter Bevollmächtigter die Akademie Jena beglückten Bezeugte Sr. Hochgräfl. Excellenz als ihrem Erlauchten Präsidenten die teutsche Gesellschaft zu Jena ihre unterthänige Ehrfurcht durch M. Jacob Wilhelm Blaufus der philosoph. Facultät Adjunct. Computermedien [1751] Cantate zur Kirchen-Musik auf die feyerliche Handlung Der von dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Herzoge zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... als hohen Fürstl. Ober-Vormund und Landes-Administratore des auch Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst August Constantins Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... angeordneten und von Sr. des hochfürstl. Obervormundschafftl. Herrn Stadthalters des Hochwürdigen und Hochgebohrnen Herrn Herrn Heinrichs des Heil. Röm. Reichs Grafen von Bünau ... den 4. Aug. 1751 zu Jena eingenommenen Erb- und Landes-Huldigung in unterthänigster Devotion daselbst in der Michaelis Kirche aufgeführt von Johann Wilhelm Francken Cantore. und Christoph Creutzenachern, Componisten dieser Cantate Computermedien 1751 Den wahren Eyfer einer unverbrüchlichen Treue bezeugten bey dem hohen Huldigungs-Feste Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Friedrich Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg ... als hohen Obervormund und Landes-Administratoris Des auch Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Ernst August Constantin Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg ... als die Fürstl. sämtl. Jenaische Landes-Portion an Prälaten, Ritterschaft und Städten, und also auch die hiesige sämtlich Bürgerschaft in die Hände Des Hochgebohrnen Grafen und Herrn Herrn Heinrich Grafen von Bünau der Römisch Kayserl. Maj. würkl. geheimen Raths, des Fürstenthum Eisenachs Obervormundschafftl. Stadthalters, undd es Fürstenthums Altenburg Landschaffts-Directoris als Hochfürstl. hierzu gnädigst ernannten Bevollmächtigten am 4. August 1751. den Huldigungs-Eyd ablegten in diesen schlechten doch devotesten Zeilen die sämtl. Viertels-Meistere in Jena, vor sich, und die ganzze Bürgerschafft allhier Computermedien [ca. 1751] Religion und Staats-Kunst in ihrer Verbindung Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Friedrich Herzog zu Sachsen Jülich, Cleve und Berg ... Herrn Ernst August Constantins Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... durch Höchst-Deroselben Obervormundschafftl. Herrn Stadthalter des Fürstenthums Eisenach und der Jenaischen Landes-Portion des ... Herrn Heinrichs ... Grafen von Bünau ... Hochgräflichen Excellenz die Erb- und Landes-Huldigung in der Jenaischen Landes-Portion einzunehmen gnädigst geruheten aus unterthänigst-schuldigster Devotion gezeiget von dem Fürstl. Obervormundschaftl. Geistl. Consistorio in Jena Computermedien 1753 Historiam universalem, geographiam, genealogiam, artem heraldicam et chronologiam, historiam item antiquissimam, cum Graeca, Romana et Byzantina, denique antiquitatem et rei numismaticae scriptores exhibens: cum indicibus necessariis Computermedien 1755 Historiam EcclesiaeVtrivsqve Foederis Vniversalem ... Computermedien [1755] Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... unsern respect. Gruß, Gnade und geneigten Willen ... und fügen Denselben zu wissen ... die Regierung Unserer angeerbten Fürstenthümer und Lande selbst angetreten. ... Also versehen Wir Uns dargegen zu allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Vasallen und Unterthanen, daß sie uns den gebührenden Gehorsam, Treue und Folge erweisen ... Wir setzen, wollen und befehlen ... hiermit, daß niemand bey Uns unmittelbar ... eine Klage oder Beschwerde anbringen solle, der nicht vorhero die behörigen Instantien beobachtet, und erst bey denen Unter-Gerichten ... seine Nothdurft vorgestellet ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und ... zu publiciren befohlen. Datum Eisenach den 31sten Decembr. 1755. / Ernst August Constantin, H. z. S.; Heinrich Graf von Bünau ; Jacob Friedrich Freyherr von Fritsch. Computermedien [1756] Fürstliches Sachsen-Weimarisches Mandat wieder das Bettelwesen, und wie die einheimischen Armen zu versorgen, die auswärtigen Bettler und Land-Streicher aber wegzuweisen und zu bestrafen. Ergangen Weimar den 16 Sept. 1756.: [So geschehen und gegeben. Weimar zur Wilhelmsburg den 16. Septemb. 1756.] / [Ernst August Constantin; H. z. S. Heinrich Graf von Buenau, J. F. Schnauß.] Computermedien 1756 Historiam Repvrgatorvm Secvlo XVI Sacrorvm ... Computermedien [1756] Seiner Hochfürstl. Durchlaucht zu Sachsen-Weimar, Eisenach und Jena Mandat zu Publicirung des mit Sr. des Herrn Herzogs zu Sachsen-Gotha und Altenburg wegen recipricirlicher Auslieferung derer beyderseitigen Deserteurs errichteten Cartels d. 18. Maji 1756.: [So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg den 29. Jul. 1756.] / [Ernst August Constantin ; H. z. S. Graf von Bünau ; C. F. Schnauß.] Computermedien 1756 Vitas Sanctorvm Et Martyrvm ... Computermedien [1756] Von Gottes Gnaden Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Da Wir zu Unsern grossen Mißfallen vernehmen müssen, welcher gestalt sich bis anhero geäusert, daß bey Unsern Rechnungs-Beamten, und ihen Rechnungen, grosse Rückstände von Unsern Einkünften ... zurücke stehen, welche grösten theils durch ihre eigene Unachtsam- und Nachläßigkeit um deswillen gewürcket worden ... [Als haben Wir, nach reiflicher Erwegung ... allen Unsern Rechnungs-Beamten ... hierdurch anzubefehlen ... sothane Rechnungen ohne Anstand moniren und defectiren zu lassen ... So hat solches an Uns ... unterthänigst einzuberichten, und ... Unsere baldige Resolution zu gewarten ... An dem geschiehet Unser gnädigster und ernster Wille und Meynung , und Wir verbleiben in Gnaden gewoge. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Octobr. 1756.] / [Ernst August Constantin ; H. z. S. Graf von Buenau. ; von Fritsch.] Computermedien [1756] Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was gestallten Wir nach Unserm Regierungs-Antritt ... zu desto besserer und festerer Einrichtung unsers künftigen Regiments ... der ... Landschaffts-Casse ...vorkommenden Bedürfnisse einen ... allgemeinen Land-Tag ... auszuschreiben ... und nach der bey diesem ... Land-Tage ... auf Fünf Jahre lang nachgesezte extraordinar-Steuern, als nemlichen Eine Steuer auf Laurentii ... [hiermit auszuschreiben ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Iuny 1756.] / [Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. von Fritsch.] Computermedien [1756] Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen .... Fügen hierdurch kund und zu wissen: Nachdem Wir bishero mit äusserstem Mißfallen wahrnehmen müssen, daß, ohnerachtet Wir durch die gleich bey Unserm zu Ende des verwichenen Jahres erfolgten Regierungs-Antritt in Unsere Lande erlassene Patentes die Vorsehung dahin getroffen, daß sowohl an Uns selbst, als an Unsern Statthalter und geheimes Consilium, keine Memoralia oder andere Vorstellungen ... mit Uebergehung derjenigen Instantien ... aufgesezt worden ... Alß wiederholen Wir nicht nur, kraft dieses ... erlassenes Patent anhero, daß nehmlich 1) an Uns ... kein Vorstellungs- oder Beschwerungs-Schreiben eingereichet werden solle ... so mit Uebergehung der untern Instanzien ... zuerst an Uns gebracht wurde ... Also haben Wir diese Unsere ... Willens Meinung in ein Mandat bringen lassen ... zu drucken, und ... zu publiciren befohlen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9 Julii 1756. / Ernst August Constantin, H. z. S. ; Heinrich Graf von Bünau ; von Fritsch. Computermedien [1756] Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen .... Thun hiermit kund und zu wissen, was massen Wir mit größtem Mißfallen vernehmen müssen, wie es ... geschehen, daß die geschwächten Weibes Persohnen, an statt, daß sie die wahren Thäter ihrer Schwangerschafften anzeigen sollen, boßhafter weise vorgegeben, als ob sie von frembden ... MannsPersohnen ... überfallen und geschwängert worden. ... Als haben Wir dieser ... Bosheit ins künftige, so viel wie möglich Einhalt zu thun ... Setzen, ordnen und wollen demnach hiermit: Daß ins künftige dergleichen Weibes Persohnen ... solches so fort entweder ... der ordentlichen Obrigkeit anzeigen ... Uhrkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Fürstl. Jnnsiegel zu bedrucken befohlen. So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg den 29. Martii 1756. / Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. J. F. Schnauß geh. Secret. Computermedien [1756] Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgesammt allen Unsern Unterthanen, Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, es ist ihnen auch bereits bekannt, was wieder die Holz-Diebereyen von Zeit zu Zeit für Verordnungen und Patente ins Land erlassen worden. Wann aber die ... boßhafte Holtz-Diebereyen in denen Herrschaftlichen Waldungen sowohl, als in denen Privat-Höltzern ... überhand nehmen wollen ... Als wiederhohlen Wir nicht nur die unterm 24ten Mart. 1752. und sonst ergangene Verordnungen, und erneuern Kraft dieses das unterm 9den Jun. ... gemachte Mandat ... Damit nun auf diese Unsere wiederhohlte Verordnung ... pflichtmaessig gehalten werden ... haben Wir solche in gegenwaertiges Patent bringen lassen ... mit Unserm Fürstlichen Jnsiegel bekräftigen, und zu oeffentlichen Druck befoerdern lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 27ten Septembr. 1756. / Ernst August Constantin, H. z. S. ; Heinrich Graf von Bünau. ; von Fritsch. Computermedien [1757] Demnach mißfällig zu vernehmen gewesen, welchergestalt zeithero hin und wieder über die gegenwärtigen allgemeinen Umstände öfters unziemende Raisonnements vorgefallen, wobey meistentheils gantz falsche Zeitungen, entweder neu Zusätzen vermehret und propaliret worden, welches denn zu vielen üblen Folgen Anlaß geben könnte ... Datum Weimar zur Wilhelmsburg, den 7 Septembr. 1757. / Fürstl. Sächs. Stadthalter und Regierung daselbst. ; Graf von Bünau ; J. G. Buddeus. Computermedien [1757] Fürstl. Sachsen-Weimar- und Eisenachisches Patent und Verordnung wider die Garten- und Feld-Diebereyen auch muthwillige und eigennützige Feld-Schäden. den 19. Sept. 1757: [So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg den 19 Septembr. 1757.] / Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Buenau. von Fritsch Computermedien [1757] Obwohln Hochfürstl. gnädigste Landes-Herrschaft verhoffet, daß sämtliche hiesige Jnwohnere und Bürgere unterm 7den dieses durch den Druck bekannt gemachten Verordnung ... bey der darinnen gesetzten Strafe, gäntzlich enthalten, sich um ihn nichts angehende Sachen keinesweges bekümmern, sondern ... seiner Berufs-Arbeit ... obliegen solle ... / Graf von Bünau J. G. Buddeus. Computermedien
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